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Gemeinde

Schenna

Identitätskarte

Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass ab sofort alle Bürger, welche in der Gemeinde Schenna ansässig sind, die elektronische Identitätskarte beantragen können. Bürger, die derzeit einen gültigen Personalausweis besitzen, können diesen weiterhin nutzen.

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über Terminvereinbarung, dabei muss jenen Bürgern Vorrang gewährleistet werden, die über keine Identitätskarte verfügen oder deren Identitätskarte abgelaufen ist.
Seit dem 17.07.2020 haben auch Bürger mit gültigem Ausweis das Recht auf Beantragung der elektronischen Identitätskarte. (Datum des Inkrafttretens des Gesetzesdekretes Nr.76/2020)

Die Reservierung erfolgt vorerst ausschließlich telefonisch unter der Nummer: +39 0473 943744

Beim Termin ist folgendes vorzulegen:
•    die alte Identitätskarte im Falle der Erneuerung;   
•    die Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarte sowie ein gültiges Erkennungsdokument;
•    die Steuernummernkarte bzw. Gesundheitskarte;
•    1 Passfoto der Größe 35 x 45 mm mit weißem Hintergrund, auf dem Foto dürfen die Zähne nicht sichtbar sein, der Blick muss klar nach vorne gerichtet sein, das Foto muss ausreichend belichtet sein.  siehe Infoblatt Foto

alternativ

•    Foto in digitaler Form. In diesem Fall muss die Auflösung mindestens 400 dpi groß sein, die Datei darf maximal 500 KB groß sein, das Format muss in JPG sein.  siehe Infoblatt Foto
•    bei Minderjährigen: die Unterschrift der Eltern
•    bei Minderjährigen über 12 Jahren: persönliches Erscheinen zwecks Unterschrift, Fingerabdruck und die Unterschrift der Eltern.

Unterschrift: Der Antragsteller, bzw. die Erziehungsberechtigten des Antragstellers (wenn dieser noch nicht 12 Jahre alt ist), müssen den Antrag um Ausstellung vor dem Beamten des Meldeamtes unterschreiben.

Kosten: die Kosten für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte betragen 22,00 €.

Zustellung: Die elektronische Identitätskarte ist nach erfolgter Antragstellung ab dem 6.Werktag in der Gemeinde abholbereit. Bitte bedenken Sie das bei einer neuen Beantragung und vereinbaren Sie besonders in Urlaubszeiten früh genug einen Termin.

Weitere Informationen im Südtiroler Bürgernetz

Zuständig