Erklärung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zur deutschen, italienischen oder ladinischen Sprachgruppe

Die Erklärung der Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer Sprachgruppe kann mit einem gültigen Personalausweis beim Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit des Landesgerichts Bozen oder in dessen Bezirks-Sitzen gemacht werden. Dort können im Anschluss auch die vom Landesgericht ausgestellten Bescheinigungen beantragt werden.

Die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit wird alle zehn Jahre im Rahmen der Volkszählung aktualisiert. Dabei wird auf einem Formular die Zugehörigkeit zu einer der drei in Südtirol amtlich anerkannten Sprachgruppen Deutsch, Ladinisch oder Italienisch erklärt. Alternativ dazu steht auch die „Angliederung zu einer Sprachgruppe“ offen, mit der man sich lediglich einer Sprachgruppe zuordnet, um die entsprechenden Rechte wahrnehmen zu können.

Neben dem Zugang zu öffentlichen Stellen ist die Zuordnung zu einer Sprachgruppe auch Voraussetzung für viele öffentliche Ansuchen, wie jene um Wohnbauförderung, Wohngeld, Zuweisung einer Sozialwohnung oder Stipendien.

EU-Bürger, die nach Südtirol ziehen, müssen sich keiner Sprachgruppe zugehörig erklären, können dies jedoch – wie auch alle italienischen Staatsbürger – jederzeit beim Landesgericht Bozen tun. Nach Meldung ihres Wohnsitzes erhalten sie von ihrer Gemeinde in einem Schreiben eine ausdrückliche Einladung dazu. Wird die Erklärung innerhalb des ersten Jahres ab Erhalt des Schreibens hinterlegt, hat sie sofortige Gültigkeit. Danach wird die Bescheinigung erst 18 Monate nach der Erklärung ausgestellt.

 

Links:

Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit des Landesgerichts Bozen

Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung

Zuständig