Entgegennahme und Registrierung der Patientenverfügung

Die Patientenverfügung

Seit 31. Jänner 2018 ist das Gesetz über die aufgeklärte Einwilligung und Patientenverfügung in Kraft.

Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist, dass die Bürger ihre Verfügung auch im Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde zur Hinterlegung abgeben können.

Das Standesamt nimmt die Erklärungen entgegen, kontrolliert die Personalien, registriert die Verfügungen und bewahrt das Original auf, der Inhalt der Verfügungen wird nicht geprüft, es findet keine Beratung statt. Auch Formulare liegen in den Gemeinden nicht auf.

Eine Patientenverfügung soll deshalb immer mit ärztlicher Beratung verfasst werden, z.B. mit dem Hausarzt.

Weitere Infos

Zuständig

  • Eva Paone (Standesamt, Meldeamt, Wahlamt, Militäramt)