Am
05. Juni 2016 ist das Gesetz vom 20. Mai 2016, Nr. 76, welches die
eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare regelt, in
Kraft getreten.
Abwicklung
des Verfahrens
Die
Parteien müssen sich an den Standesbeamten wenden um den Willen,
eine eingetragenen Partnerschaft zwischen Personen des gleichen
Geschlechts eingehen zu wollen, mitzuteilen.
Um dem Amt die Möglichkeit zu geben, die zum Verfahren notwendigen Dokumente anzufordern, müssen beide Eheleute das Modell zur Mitteilung der Daten ausfüllen (siehe Anhang).
Jedes Modell, welches als Anlage die Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises haben muss, kann
- dem Standesamt der Gemeinde Schenna abgegeben werden
- per Fax an die Nr. 0473 945521 gesendet werden
- per Mail an die Adresse info@schenna.eu
gesendet werden.
Der Standesbeamte sorgt von Amts wegen für die Einholung der für das Verfahren notwendigen Dokumente von Amts wegen, welche in anderen italienischen öffentlichen Ämtern aufliegen.
In allen anderen Fällen, muss der Bürger selbst die erforderlichen Dokumente vorlegen, die die vom Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen nachweisen.
Der ausländische Bürger der in Italien eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchte muss zudem eine Erklärung, welche vom zuständigen Amt des eigenen Staates ausgestellt wird, abgeben, aus welcher hervorgeht, dass laut der Rechtslage des Staates, nichts gegen die Gründung einer eingetragenen Partnerschaft spricht.
Sobald alle notwendigen Dokumente eingeholt wurden, legt der Standesbeamte, in Vereinbarung mit den Interessierten, ein Datum für die Gründung einer eingetragenen Partnerschaft zwischen Personen des gleichen Geschlechts fest.
Antrag
zur Gründung einer eingetragenen Partnerschaft
Am
festgelegten Datum, müssen beide Partner, mit einem gültigen
Personalausweis, erscheinen um die vorgegebenen Erklärungen
abzugeben und den Antrag auf Gründung einer eingetragenen
Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Personen zu unterschreiben. Der
Standesbeamte verfasst deshalb einen vorgesehenen Akt in welchem er
das mit dem Paar festgelegte Datum für die Unterzeichnung des Aktes
der Gründung einer eingetragenen Partnerschaft angibt, welches nicht
vor 15 Tagen erfolgen kann. Falls die Partner nicht die italienische
oder deutsche Sprache sprechen, müssen sie von einem Dolmetscher
begleitet sein. Der Dolmetscher, ausgestattet mit einem gültigen
Erkennungsausweis, leistet einen Eid alles richtig und wortgetreu zu
übersetzen.
Die
Gründung der eingetragenen Partnerschaft
Am
festgelegten Tag, erklären die Partner persönlich und
gemeinschaftlich, im Beisein von zwei Zeugen, vor dem Standesbeamten
der Gemeinde in welcher sie den Antrag abgegeben haben oder einer
anderen Gemeinde laur Antrag der Partners, eine eingetragene
Partnerschaft zwischen Personen des gleichen Geschlecht eingehen zu
wollen.
Zeitgleich können die Partner die Erklärung über die Wahl des Güterstandes der Gütertrennung abgeben.
Der Partner der den Nachnamen ändert erklärt ob er seinen eigenen Nachnamen ersetzen möchte oder den gewählten Nachnamen seinem eigenen Nachnamen voran- oder nachzusetzen. Falls die Partner nicht die italienische oder deutsche Sprache sprechen, müssen sie von einem Dolmetscher begleitet sein. Der Dolmetscher, ausgestattet mit einem gültigen Erkennungsausweis, leistet einen Eid alles richtig und wortgetreu zu übersetzen.
Auflösung
der eingetragenen Partnerschaft
Die eingetragenen Partnerschaft löst sich durch
- gerichtlicher Scheidung,
- mit Vereinbarung vor dem Standesbeamten oder
- mit Rechtsbeistand abgeschlossenen Verhandlungübereinkunft, ohne vorhergehender einvernehmlicher Trennung, oder - durch Tod oder die Erklärung über den vermuteten Tod eines der Partner auf.
Kontakt
Eva Paone - Standesamt Schenna
Öffnungszeiten:
von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 15:00 bis 16:00 Uhr
E-Mail:
info@schenna.eu
Pec-Mail: schenna.scena@legalmail.it