Beglaubigung der Unterschrift auf den Unterlagen für die Eigentumsübertragung von registrierten beweglichen Gütern (Kraftfahrzeuge)

Das Bersani-Dekret (Nr. 223 vom 04.07.2006 "Dringlichkeitsmaßnahmen im Bereich der Eigentumsübertragung von eingetragenen beweglichen Sachen", umgewandelt durch das Gesetz Nr. 248 vom 04.08.06) überträgt gemäß Art. 7 die Zuständigkeit für die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers auf den Akten und Erklärungen für den Verkauf von Personenkraftwagen, Motorfahrzeugen, Anhängern, Zugmaschinen (dabei handelt es sich um eingetragene bewegliche Sachen) an:

  • die Gemeinden (nur Beglaubigung der Unterschrift)
  • die telematischen Schalter für den Fahrzeughalter (Beglaubigung der Unterschrift und Eigentumsübertragung des Fahrzeuges) und zwar:
    o    öffentliche Kraftfahrzeugregister (KFR)
    o    Kraftfahrzeugamt
    o    Automobile Club Italiano (A.C.I.)
    o    autorisierte Agenturen für Autoangelegenheiten

Für die Gemeinde Schenna wird dieser Dienst im Amt für demografische Dienste durchgeführt.

WICHTIG:

Für den Abschluss des Verfahrens (Eintragung und Bezahlung der entsprechenden Gebühr) müssen die Unterlagen anschließend beim öffentlichen Kraftfahrzeugregister (KFR), beim Kraftfahrzeugamt, bei einem Schalter des ACI oder bei den Agenturen für Autoangelegenheiten eingereicht werden.

Diese Ämter und Agenturen können auch die Unterschriften beglaubigen und das gesamte Verfahren der Eigentumsübertragung erledigen.

Benötigte Unterlagen:

  • Eigentumsschein in Papierform
  • gültiger Personalausweis der Person, deren Unterschrift beglaubigt wird
  • Fotokopie eines gültigen Personalausweises des Käufers
  • Steuernummer des Käufers

falls es sich um einen Bevollmächtigten, Vormund oder gesetzlichen Vertreter einer Firma oder Gesellschaft handelt, muss auch das Dokument vorgelegt werden, durch welches er zur Unterzeichnung ermächtigt wird (Vollmacht, Bescheinigung der Handelskammer).

Kosten:

  • Stempelmarke zu 16,00 €
  • Sekretariatsgebühr 0,50 €

Digitalisierung der Fahrzeugdokumente: Eigentumsbescheinigung ab dem 05.10.2015 digital:

Bis zum 4. Oktober 2015 war die Fahrzeugzulassung mit zwei Dokumenten verbunden, und zwar mit der Zulassungsbescheinigung ("libretto") mit den technisch relevanten Informationen und der Eigentumsbescheinigung ("PRA"), welche beweisführend für das Eigentum ist. Unterwegs reichte es aus, die Zulassungsbescheinigung mitzuführen.

Inzwischen ist die Eigentumsbescheinigung für Fahrzeuge digital. Für den Fahrzeugverkauf ist der Vordruck für den Kaufvertrag auf der Rückseite Eigentumsbescheinigung, der bis 4. Oktober zugelassenen oder umgeschriebenen Fahrzeuge vorgesehen. „Bei Fahrzeugen, welche ab dem 5. Oktober 2015 zugelassen wurden bzw. einen Besitzerwechsel erlebten, gibt es dieses Dokument nicht mehr.

Bitte bringen Sie in diesem Fall zusätzlich die bereits ausgefüllte Verkaufserklärung zur Beglaubigung mit.

Weitere Infos zu digitalem PRA (in italienischer Sprache) finden Sie hier

Download:

•    Verkaufserklärung

Zuständig