Die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Forstwirtschaft, den Ämtern des Funktionsbereichs Wildbachverbauung, dem Amt für Geologie und Baustoffprüfung, dem Landeswarnzentrum und dem Amt für öffentliches Wassergut und nach Anhören des Gemeindeverbands Richtlinien für die Projektierung von Aushubmaterialablagerungen in der natürlichen Umgebung ausgearbeitet.