Verordnung für Volksbefragungen

Die Verordnung regelt die Durchführung von Volksbefragungen in der Gemeinde Schenna.

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Veröffentlichungsdatum

21.03.2016

Beschreibung

Die Bürger von Schenna können bei wichtigen Themen über eine Volksbefragung ihre Meinung äußern. Der Gemeinderat entscheidet, ob eine Befragung stattfindet und legt das Thema sowie den Ablauf fest. Die Teilnahme ist freiwillig und das Ergebnis ist nicht bindend, aber dient als Orientierung für politische Entscheidungen.

Datei

Kontakt

Gemeinderat

ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 945 621info@schenna.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

21.03.2016

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 14:59 Uhr