Landschaftsplan Durchführungsbestimmungen - Dekret Nr. 6033 21.04.2020 Harmonisierung

Durchführungsbestimmungen zum Landschaftsplan Südtirol – harmonisiert gemäß Dekret Nr. 6033 vom 21.04.2020.

Veröffentlichungsdatum

16.07.2024

Beschreibung

  • Diese Bestimmungen regeln konkret, wie die Inhalte des Landschaftsplans umgesetzt werden müssen – etwa bei Bauvorhaben oder landschaftsverändernden Maßnahmen.
  • Es werden klare Verfahren für Genehmigungen, Zuständigkeiten und Schutzmaßnahmen definiert, z. B. für Waale, Trockenmauern, Teiche oder ortstypische Bauten.
  • Ziel ist ein einheitlicher Schutz der Landschaft in ganz Südtirol unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten.

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ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 943734info@schenna.eu

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Veröffentlichungsdatum

16.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 14:58 Uhr