Dieses Dokument zeigt ein Beispiel, wie eine einzige digitale Signatur ausreicht, wenn ein Planer oder eine Planerin auch im Namen der betroffenen Personen handelt. Die digitale Signatur wird einmal angebracht, gilt aber sowohl für die Planerin als auch als Vollmacht für die Antragsteller. Es zählt das Datum der digitalen Signatur im PDF-Dokument.