Vereinshaus Schenna

Benützungsbedingungen Benützer der Räume im Vereinshaus "Unterwirt" sind die Vereine und Körperschaften...

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Beschreibung

Benützungsbedingungen

Benützer der Räume im Vereinshaus "Unterwirt" sind die Vereine und Körperschaften von Schenna, die von der Gemeindeverwaltung eine Entsprechende Genehmigung einholen und die nachfolgend beschriebenen Bedingungen eingehen, sowie alle diesbezüglichen Vorschriften einhalten. Die Gemeindeverwaltung kann auch auswärtige Antragsteller zur Benützung der Räume zulassen.

  1. Aufstellen und Abräumen von Tischen und Stühlen
    Wenn für eine Veranstaltung nur die Bestuhlung erforderlich ist, wird dieselbe vom Hauswart besorgt und auch abgeräumt. Das Aufstellen von Tischen und Stühlen muss jedoch der Veranstalter unter Anleitung des Hauswartes erledigen, ebenso das Abräumen.
  2. Aufsicht und Ordnung vor, während und nach der Veranstaltung
    Für die Aufsicht über die Räume und Einrichtungen, sowie für die Ordnung vor, während und nach der jeweiligen Veranstaltung ist der Obmann des veranstaltenden Vereins oder ein von ihm dem Hauswart mitgeteilter Delegierter verantwortlich. Der Veranstalter haftet auch für eventuelle Schäden, die dabei Dritten gegenüber entstehen sollten. Für den vorgeschriebenen Sicherheits- und den Brandschutzdienst muß der Veranstalter sorgen. Der auf der behördlichen Genehmigung angeführte Veranstaltungsschluss ist rigoros einzuhalten.
  3. Benützung der Küche und des Geschirrs
    Die Küche und die dazugehörigen Einrichtungen sind schonend zu behandeln und jeweils so zu hinterlassen, wie sie übernommen wurden. Eventuell entstandene Schäden sind sofort dem Hauswart zu melden. Das Geschirr ist jeweils gezählt, fehlende Teile müssen vom Veranstalter ersetzt werden.
  4. Sauberhaltung und Reinigungsarbeiten nach der Benützung
    Die Reinigungsarbeiten bei Ball - und ähnlichen Veranstaltungen in den Räumen und um das Gebäude sind vom Veranstalter zu besorgen. Der Hauswart erledigt die ordentliche Sauberhaltung während des Jahres und die Reinigung nach Versammlungen, Konzerten, Vorträgen, Theateraufführungen, bei Ausstellungen, usw.
  5. Entrichtung der Mietgebühren und einer Kaution
    Die Genehmigung zu Abhaltung von Veranstaltungen wird vom Bürgermeister oder vom beauftragten Gemeindeassessor erteilt, nachdem der Antragsteller den vorgeschriebenen Betrag für die Miete beim Schatzmeister der Gemeinde Schenna bezahlt hat.
    Außerdem muss die entsprechende Kaution beim Schatzmeister hinterlegt sein. Der Kautionsbetrag wird sofort nach der Veranstaltung zurückerstattet, sofern alle Räume, Einrichtungen und Gerätschaften ordnungsgemäß hinterlassen wurden. Andernfalls wird die Kaution zur Gänze oder teilweise für die Instandsetzung verwendet.

Zutrittsbeschränkungen

Uns sind keine Einschränkungen bekannt

Lageplan

MÜHLGASSE 3/B, 39017 SCHENNA

Verantwortlich

Karin Meraner

Ansprechperson

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.05.2024, 10:40 Uhr

Fotos

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