Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Verordnung regelt die Eingriffsgebühr bei Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb der Gemeinde.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

02.12.2021

Beschreibung

Wenn jemand in die Natur oder Landschaft eingreift, zum Beispiel durch Bauarbeiten, muss eine Gebühr bezahlt werden. Die Verordnung legt fest, wann und wie diese Gebühr berechnet wird. Das Geld wird für den Schutz und die Wiederherstellung der Umwelt verwendet.

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ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 943734info@schenna.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

02.12.2021

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 15:15 Uhr

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