Abänderung der Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

Verordnung zur Erhebung und Verwaltung der Tourismusabgabe in Schenna ab 2025.

Themen
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Veröffentlichungsdatum

23.12.2024

Beschreibung

  • Alle Personen, die in Schenna in einer Unterkunft übernachten, müssen eine Tourismusabgabe zahlen.
  • Die Unterkunftsbetriebe ziehen die Abgabe ein und melden sie monatlich an die Gemeinde.
  • Es gibt Ausnahmen, z. B. für Kinder unter 14 Jahren oder bei Naturkatastrophen, und bei Verstößen drohen Geldstrafen.

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Kontakt

Steueramt

ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 943732info@schenna.eu

Gemeinderat

ERZHERZOG-JOHANN-PLATZ 1, 39017 SCHENNA+39 0473 945 621info@schenna.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 12:15 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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