Der Gemeinderat hat den Entwurf des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft einstimmig genehmigt und damit das Verfahren gemäß Art. 53 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 eingeleitet.
Der Entwurf des Programmes wird nun für die gesetzlich vorgesehene Zeit von 30 Tagen auf der Amtstafel der Gemeinde sowie im Südtiroler Bürgernetz (Civis) veröffentlicht. Während dieser Frist haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anmerkungen und Stellungnahmen zum Entwurf einzubringen.