Die Gemeinde Schenna informiert, dass sowohl für Kinder der KITA, des Kindergartens sowie der Schulausspeisung als auch für das Betreuungspersonal, das den Mensadienst in Anspruch nimmt, bei Lebensmittelunverträglichkeiten oder Notwendigkeit einer speziellen Diätkost aus gesundheitlichen Gründen eine Erklärung mit fachärztlichem Attest (Erklärungen von Hausärzt*innen oder Kinderärzt*innen werden nicht angenommen) eingereicht werden muss.
Die Erklärung sowie das Attest der Fachärzt*innen sind zu Beginn jedes Schuljahres innerhalb September entweder persönlich oder über die E-Mailadresse info@schenna.eu bei der Gemeinde Schenna einzureichen.
Die Anmeldungen zur Schulmensa für das Schuljahr 2026-27 finden von 24 bis 28. August 2026 statt.