Der Sozialbonus für Abfall wird automatisch den Bürgern und Bürgerinnen gewährt, die über einen gültigen ISEE verfügen, dessen Wert unter dem von der ARERA festgelegten Schwellenwert liegt.
Um die ISEE-Bescheinigung zu erhalten, muss die einheitliche Ersatzerklärung (DSU) ausgefüllt werden, ein Dokument, das die für die Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Haushalts erforderlichen Angaben zu Personenstand, Einkommen und Vermögen enthält.
Die DSU kann eingereicht werden:
- über die Steuerberatungsstellen (CAF), die BürgerInnen auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der NISF kostenlos unterstützen;
- direkt von der betroffenen Person über den Online-Dienst, der auf dem NISF-Portal zur Verfügung steht.
Die für den Erhalt der ISEE-Bescheinigung erforderliche einheitliche Ersatzerklärung (DSU) kann zu jeder Zeit des Jahres eingereicht werden.